E-Mail nach GoBD
archivieren
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Nehmen Sie eine Archivierung Ihrer geschäftlichen E-Mails nach GoBD vor. Lassen Sie sich dafür eine rechtskonforme Ablage einrichten.
Korrekte Archivierung Ihrer E-Mails nach GoBD
Bereits seit Anfang 2015 gelten für alle Unternehmen die vom Bundesfinanzministerium verordneten GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Mit den GoBD werden verschiedene präzise Anforderungen an die revisionssichere (manipulationssichere) Archivierung von elektronischer Korrespondenz gestellt, wozu die E-Mail-Kommunikation
zentral gehört. Doch auch nach mehr als fünf Jahren haben sich immer noch nicht alle Kleinunternehmen eingehend mit dem Thema der GoBD beschäftigt. Leider schützt jedoch Unwissenheit nicht vor Strafe: Betriebsprüfungen würden gerade für kleinere Firmen, bei denen die E-Mails nicht rechtskonform archiviert sind, ziemlich übel ausgehen und zu hohen Steuernachzahlungen und Bußgeldern führen.
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Überprüfte E-Mail-Archivierung
Archivieren Sie Ihre geschäftlichen E-Mails revisionssicher. Lassen Sie sich eine rechtskonforme Ablage individuell einrichten und diese kontinuierlich überprüfen.
E-Mails sind seit jeher der privat und geschäftlich meistgenutzte Dienst im Internet. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass es genaue gesetzlichen Anforderungen gibt, auf welche Weise E-Mails aufzubewahren sind. Diese Anforderungen finden sich in den GoBD wieder.
Durch überprüfte E-Mail-Archivierung stellen wir sicher, dass Ihre Daten stets rechtskonform abgesichert sind. Durch ein zentrales Backup, das wir in einem deutschen Rechenzentrum für Sie einrichten, sind Ihre E-Mails stets vor Datenverlust geschützt. Sollte es zu Problemen oder Störungen kommen, kümmern wir uns darum. Notwendige Änderungen und Anpassungen nehmen wir zudem immer zeitnah, präzise und gewissenhaft vor und sorgen für kompetenten einen technischen Support.
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E-Mail nach GoBD archivieren
Archivieren Sie Ihre geschäftlichen E-Mails revisionssicher. Lassen Sie sich dafür eine rechtskonforme Ablage einrichten.
In den GoBD ist genau definiert, wie lange Sie welche Nachrichten und Dokumente unter welchen Bedingungen archivieren müssen. Die standardisierten Aufbewahrungsfristen von Nachrichten geschäftlicher Relevanz liegen dabei je nach Inhalt zwischen sechs und zehn Jahren. Zu solchen Nachrichten gehören unter anderem geschäftliche Rechnungen, Verträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Zahlungsbelege.
Gerade durch die langen Zeiträume, in denen die Dokumente aufzubewahren sind, kommt es schnell zu großen Datenmengen. Diese können entweder auf einem lokalen Server in Ihrem Unternehmen oder aber in der Cloud gesichert werden. Wir von IT-Service beraten Sie gern zu den Anforderungen und Möglichkeiten von rechtssicherer Aufbewahrung. Wir kümmern uns zudem um die sichere und präzise Umsetzung der von Ihnen gewünschten Lösung.
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Worauf bei der Archivierung von E-Mails zu achten ist
Es muss bei der revisionssicheren Aufbewahrung von E-Mails stets gewährleistet werden, dass sie nachträglich nicht verändert werden können. Wichtig ist dabei, dass Sie E-Mails und ihre Dateianhänge im Originalformat archivieren, sprich in der ursprünglichen digitalen Form. Ein Ausdruck der entsprechenden Dateien genügt nicht. Die Daten und
Dokumente müssen zudem maschinell auswertbar sein. Das heißt, dass die Dateien mithilfe eines Programms lesbar sein müssen und ihr jeweiliges Erstelldatum erkennbar ist. Das heißt, dass die Dateien mithilfe eines Programms lesbar sein müssen und ihr jeweiliges Erstelldatum erkennbar ist.
Anforderungen an das rechtskonforme Archiv
Das von Ihnen angelegte Archiv sollte nicht nur GoBD-zertifiziert, sondern auch auf die Abstimmung mit Software-Lösungen ausgelegt sein, mit denen zu archivierende Dokumente erstellt, versendet und erhalten werden. Häufig gehören dazu unter anderem die Warenwirtschaft und das Lohnsystem.
Die Anforderungen an die GoBD werden im Regelfall nicht von Freeware-Lösungen erfüllt. Sie benötigen für die rechtskonforme Absicherung eine professionelle E-Mail-Lösung wie beispielsweise MS Exchange.
E-Mail-Archivierung nach GoBD
Wir von IT-Service kennen uns mit den verschiedenen Archiv-Lösungen aus und beraten Sie umfassend zur GoBD konformen Aufbewahrung von E-Mails. Wir setzen die Archivierung Ihrer E-Mails, E-Mail-Anhänge und Ihrer weiteren Dokumente kompetent um. Dabei kennen wir uns mit der E-Mail-Archivierung für Freiberufler und Selbstständige sowie für Kleinunternehmen aus. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Bei Steuerprüfungen, die in der Regel alle zehn Jahre stattfinden, wird die Umsetzung und Einhaltung der GoBD nämlich auch mitgeprüft.
Digitale Archivierung Ihrer Dokumente nach GoBD
Nach Anforderungen der GoBD genügt es explizit, Dokumente digital zu archivieren. Nach dieser sind das Scannen von physischen Unterlagen sowie das anschließende Vernichten von diesen zulässig. Auf diese Weise sparen Sie viel Platz im Büro – und das ist gerade für kleinere Unternehmen und Freiberufler wichtig. Leider ist das Vernichten von Dokumenten aber nicht so einfach, wie es vielleicht zuerst klingt. Denn auch die Dokumentenvernichtung ist als Verfahren zu dokumentieren. Benötigen Sie Hilfe bei der umfassenden Digitalisierung und Archivierung Ihrer Dokumente, sprechen Sie uns von IT-Service einfach an.
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