Zeiterfassungssysteme
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Laut EuGH-Urteil brauchen jetzt auch kleine Unternehmen eine Zeiterfassung. Lassen Sie sich ein passendes elektronisches Zeiterfassungssystem empfehlen.
Passgenaue Zeiterfassung
Verabschieden Sie sich von Stundenzetteln, Stechuhren und Excel-Tabellen! Wir von IT-Service setzen auf elektronische Zeiterfassungssysteme, die als extra entwickelte webbasierte Softwarelösungen zum Einsatz kommen. Auf diese Weise können Sie und Ihre Mitarbeiter immer und überall die Arbeitszeiten erfassen und damit flexibel arbeiten. Wir haben dabei die
passenden Zeiterfassungssysteme für Kleinunternehmen aller Branchen im Angebot. Jede von uns genutzte digitale Zeiterfassung hat sich bereits im Praxiseinsatz bewährt. Haben Sie spezielle Anforderungen oder Wünsche an Ihre digitale Zeiterfassung? Dann sprechen Sie uns an.
Ein Auszug aus unseren Leistungen
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Zeiterfassungssysteme für Kleinbetriebe
Nutzen Sie in Ihrem Betrieb ein bewährtes Zeiterfassungssystem. Lassen Sie sich eine geeignete und zeitgemäße Zeiterfassung professionell einrichten.
Wir setzen bei unseren Kunden stets moderne digitale Zeiterfassungssysteme ein. Die entsprechende Zeiterfassungssoftware rollen wir dabei zentral aus und übernehmen auch die Installation der Clients als Zeiterfassung-Apps auf den Arbeitsrechnern, -smartphones und -tablets Ihrer Mitarbeiter sowie an Terminals. Hierdurch können Ihre Mitarbeiter immer und von überall aus einchecken: im Außendienst, auf Dienstreise oder bei sich zuhause im Home Office. Gleichzeitig haben sie auch stets einen Überblick über ihre geleistete Arbeitszeit, Pausenzeiten, Fehlzeiten, Überstunden und Urlaubstage.
*Pflichtfeld
Wenn Sie die hier angegebene Möglichkeit zur Kontaktaufnahme nutzen möchten, müssen Sie dafür personenbezogene Daten wie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Profitieren Sie von modernen Zeiterfassungssystemen
Zeiterfassung ist nicht einfach nur ein juristisches Muss, sondern bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern auch zahlreiche Möglichkeiten. Durch moderne Zeiterfassungssysteme lassen sich Arbeitszeiten und -schichten, Projektzeiten, Urlaube und Abwesenheiten passgenau und rechtssicher planen und erfassen. Zudem können Ihre Mitarbeiter ganz einfach ihr
individuelles Arbeitszeitmodell verwalten. Die Stundenerfassung für Mitarbeiter wird durch eine nahtlose Verbindung automatisch in die Lohnbuchhaltung übertragen und interne Prozesse können in der Zeiterfassungssoftware präzise abgebildet werden.
Datensicherheit bei Ihrer Zeiterfassung
Die von uns eingesetzten digitalen Zeiterfassungssysteme sind stets als praktische Cloud-Lösung jederzeit und überall verfügbar. Um Ihre Daten müssen Sie sich dabei jedoch keine Sorgen machen. Die von uns eingesetzten Zeiterfassungssysteme entsprechen nämlich den europaweit gültigen DSGVO-Bestimmungen und werden darüber hinaus in zertifizierten europäischen Rechenzentren gespeichert. Wir von IT-Service setzen bei unserer Zeiterfassung auf bestmögliche Datensicherheit und dem Schutz Ihrer vertraulichen Informationen vor Verlust.
Zeiterfassung nach Gesetz (EuGH) umsetzen
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Firmen
ein verlässliches und zugängliches System einrichten müssen, mit dem sie die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer dokumentieren können. Betroffen sind Betriebe aller Größen und Branchen. Seit dem Urteil gibt es eine intensive Debatte darüber, wie die Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflicht konkret aussehen muss.
Mit unseren digitalen Zeiterfassungssystemen agieren Sie im juristisch unbedenklichen Rahmen: Egal, ob der Gesetzgeber künftig Zeitnachweise fordert, oder was DSGVO, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz angeht.
Zeiterfassung: Was ist heute Pflicht?
Die Dokumentationspflicht soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer auch für jede geleistete Stunde vollentgeltlich bezahlt werden. Sie gilt deutschlandweit seit 1. Januar 2022.
Erst einmal wurde sie vor allem zwecks gesetzeskonformer Aufzeichnung von Überstunden (§ 16 Abs. 2 ArbZG) und für die Dokumentation von geringfügiger Beschäftigung (§ 17 Abs. 1 MiLoG) eingeführt. Weiterhin sind von der Dokumentationspflicht im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 17 Abs. 1 MiLoG) Branchen mit besonderer Missbrauchsgefahr betroffen. Dazu gehören das Bau-, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Gastronomiebetriebe und Betriebe der Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszusteller und Paketboten müssen jetzt ihre Arbeitszeit aufzeichnen. Kraftfahrer müssen durch ihre Zeiterfassung sicherzustellen, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Noch ist unklar, wie sich die Dokumentationspflicht entwickeln und für welche Branchen sie künftig in welchem Umfang gültig sein wird. Warten Sie nicht auf Beschlüsse, sondern kümmern Sie sich jetzt!
Zeiterfassung: Was ist erlaubt?
Schlagen Sie sich nicht mit der Frage herum, was zu welcher Zeit und für welche Branche erlaubt ist, wenn es um die betriebliche Zeiterfassung geht. Sparen Sie nicht am falschen Ende und nutzen Sie lieber direkt ein bewährtes professionelles Zeiterfassungssystem.
Wir von IT-Service beraten Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten, Zeiterfassung juristisch unbedenklich festzuhalten. Wir bieten für Sie dabei digitale Zeiterfassungssysteme von den Marktführern an, nehmen für Sie die Installation und auf Wunsch auch die kontinuierliche Betreuung vor.
Alle PC-Services von uns in der Service-Übersicht
Sie suchen einen Profi für ein anderes PC-, Laptop- oder Handy-Problem? Dann schauen Sie sich doch in unserer Service-Übersicht um.
*Alle Preise beziehen sich auf unsere Serviceleistung. Ggf. zzgl. Materialkosten. An- und Abfahrtskosten werden von uns ggf. nach Aufwand separat berechnet. Preis pro Gerät und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.