DSGVO-Beratung
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Lassen Sie sich zur europäischen Datenschutzgrundverordnung kompetent beraten. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit den Datenschutzvorgaben.
Wen betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist eine seit 2018 greifende Verordnung, die für jedes Unternehmen relevant ist, das personenbezogene Daten erhebt, speichert, bearbeitet oder weitergibt. Dazu gehören alle Firmen, die mit Kunden-, Partner- oder Mitarbeiter-Daten zu tun haben. Es ist egal, ob es sich um einen Handwerksbetrieb, einen Dienstleister
oder Hersteller handelt: Sie alle müssen ihre Firmendaten rechtskonform absichern. Leider sind die Bestimmungen und Anforderungen nicht gerade einfach und mal eben umgesetzt, sondern äußerst komplex. Nehmen Sie mit uns von IT-Service-München Kontakt auf und erfahren Sie mehr.
Ein Auszug aus unseren Leistungen
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
DSGVO-Beratung bei PC-SPEZIALIST
Lassen Sie sich zu den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung umfassend beraten und auf Wunsch einen Datenschutzbeauftragten vermitteln.
Wir nehmen die Ist-Analyse in Ihrem Betrieb vor und unterstützen Sie professionell bei einer erfolgreichen Umsetzung der DSGVO. Anschließend sprechen wir Ihnen eine klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen aus. Auf Wunsch kümmern wir uns dabei auch um die technische Umsetzung sowie die notwendigen Dokumentationen zur Einhaltung der DSGVO. Nach Absprache übernehmen wir im Anschluss entweder selbst die notwendige Position des „Datenschutzbeauftragten“ oder vermitteln Ihnen einen entsprechend qualifizierten Experten.
*Pflichtfeld
Wenn Sie die hier angegebene Möglichkeit zur Kontaktaufnahme nutzen möchten, müssen Sie dafür personenbezogene Daten wie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Datenverarbeitung nach DSGVO
Eines der Kernelemente der DSGVO ist ein Modernisierungsansatz für die Personenrechte. Für Mitarbeiter, Partner und Kunden bedeutet dieser Schritt mehr Transparenz, für Firmen ist er jedoch mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand verbunden. Immer dann, wenn zum Beispiel
personenbezogene Daten verarbeitet, geändert oder anderweitig genutzt werden, muss ein Unternehmen entsprechende Personen oder Personengruppen informieren. Auch, wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden, ist dies entsprechend festzuhalten.
Bußgeldvergabe bei Nichteinhaltung der DSGVO
Firmen müssen, verbunden mit der Datenverarbeitung nach DSGVO, mehr denn je dokumentieren und entsprechend notwendige Sicherheitsmaßnahmen nachweisen, um ihre Daten zu schützen. Zudem müssen die Dokumentationen jederzeit von den Datenschutzaufsichtsbehörden eingesehen werden können. Können Sie das nicht gewährleisten, drohen Ihnen hohe Bußgelder. Mittlerweile wurden von den Behörden schon eine ganze Reihe Bußgelder für Datenschutzverstöße verhängt. Aber auch Abmahnungen werden verschickt, wenn Anforderungen der DSGVO nicht komplett umgesetzt sind. Ist dies bei Ihnen der Fall, sollten Sie auf jeden Fall nachbessern. Vertrauen Sie dabei auf einen IT-Experten von IT-Service.
Alle PC-Services von uns in der Service-Übersicht
Sie suchen einen Profi für ein anderes PC-, Laptop- oder Handy-Problem? Dann schauen Sie sich doch in unserer Service-Übersicht um.
*Alle Preise beziehen sich auf unsere Serviceleistung. Ggf. zzgl. Materialkosten. An- und Abfahrtskosten werden von uns ggf. nach Aufwand separat berechnet. Preis pro Gerät und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.